Dr. Aike Alexander Steentoft Strom aus der Region: Energiegemeinschaften in der Steiermark
Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie. Schon seit 2017 konnten mehrere Personen, die einen gemeinsamen Netzanschluss nützen (z.B. Mehrparteienhäuser), im Rahmen einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage Strom produzieren und gemeinschaftlich verwerten. Seit 2021 können mehrere Personen über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Je nach räumlicher Entfernung kann dies zu Vergünstigungen bis zum totalen Wegfall von Netzentgelten und Abgaben.
Energiegemeinschaften können nicht nur innerhalb von Objekten gebildet werden, sondern auch innerhalb von Gemeinden oder Siedlungen. Der maßgebliche Unterschied zu gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen ist, dass bei den Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer über das öffentliche Netz verbunden sind.